Hilfsprozeß
Hilfsprozeß
I
gerichtliches Verfahren in Fällen, wo ohne gerichtliches Urteil ¹Hilfe (VIII) gewährt (vollstreckt) werden soll (besonders Wechselprozeß)
vgl.
Hilfsabschied
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soll ... verordnet werden, was den rechten und diesem hülffsprozeß gemäß ist1696 CCMagdeb. II 166
II
(auf Urteil beruhendes) ordentliches Zwangsvollstreckungsverfahren
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ein halber gulden dem landknecht, bey dem gantzen hülff-proceß1612 CAug. I 1353 Faksimile
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hülffs-proceß, hat in allen obligationen, so keine wechsel-briefe sind, statt1742 Siegel,CJCamb. II Reg.