Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hilfsquelle

Hilfsquelle

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für Staatseinnahmen
  • dass die kosten zur unterhaltung der armee auf dem kriegsfuss aus ... den gewöhnlichen staatseinkünften nicht bestritten werden können und daher ausserordentliche hülfsquellen eröffnet werden müssen
    1805 Botzenhart,Frhr.v.Stein II 24
unter Ausschluss der Schreibform(en):