Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinausfallen

hinausfallen

hier: über die Grenze eines Gerichtsbezirks, räumlich und übertragen
  • geschehe ein dotschlag in diesem gericht und gesche der anwan so naue, dass das haupt hinus fiele, so fiele das bestheupt auch hinus 
    1506 Hessen/GrW. III 375