Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinausfordern
Artikel davor:
hinaus
hinausantworten
hinausbezahlen
Hinausbieten
hinausbringen
hinausdienen
Hinauserlaubung
hinausfahren
hinausfallen
hinausfolgen
hinausfordern
(zum Kampf aus dem Haus) herausfordern
- es soll ain ieder freiung in seinem haus haben, dass man ihn hinaus nicht forder aus seinem haus mit scheltworten1573 NÖsterr./ÖW. VII 837Faksimile (ca. 48 KB)
- daß keiner ... den andern mit wortten schmehen oder hochmuethen, hinaußforden ... oder sonst ... beleidigen solle1614 Württemberg/Kern,HofO. II 146
- DWB. IV 2 Sp. 1393
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)