Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinausgebrachte
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Hinausführung
Hinausgabe
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Hinausgebrachte
ausgeführtes Vermögen
vgl.
hinausbringen
- wegen blosser collation gebühre kein mortuarium, sondern von dem hinausgebrachten nur daz abfahrtgeld1752 Chorinsky,Mat. V 10, 7