Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinaustreten
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wie austreten (I 1)
- wenn ... die sach die hochen gricht beruͤren moͤcht, das denn die von [der Gemeinde] F. ... mugint von R.G. [dem Vogt] ... hinus traͤtten und sich der urtail hinder im bedencken1481 SGallenOffn. II 47Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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