Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hindannweisen
Artikel davor:
hindanngeben
hindannlösen
Hindannlösung
hindannnehmen
hindannpachten
hindannrichten
Hindannrichtung
hindannsagen
hindannscheiden
hindannteilen
hindannweisen
I
ausschließen
- derselben abgestorben [Angehörige und] freunde darin gantz aussgeschlossen und hindangeweist seyen1498 Lünig,RA. XIII 907Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
insbesondere durch Empfang eines Vermögensteils abteilen (I), abschichten
- [die Töchter sind durch den Empfang eines standesgemäßen Heiratsgutes] aus dem geschlecht hindan gewisen16. Jh. Franklin,Zimmern 58
- mit ... den ... acht tusent gulden abgescheiden und hindanngewiset sin ... von der herschafft von R.1758 Haltaus 909Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
Hinde
Hinder
Hinderkost?
hinderlich
hindern
Hindernis
Hindernisfall
Hindersal
Hindersprache