Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinfordern

hinfordern

transitiv: jemanden an einen bestimmten Ort laden, insbesondere vor Gericht
  • so ... yemand von dem anndern ... umb scheltwort, smehwort und anndere misshanndlung ... daselbst [vor das Hadergericht] hingefordert und beclagt wirdet
    15. Jh. NürnbPolO. 48
  • wo man di vierer hinfordert, es sei auf rain oder ... schäden die ... von dem daigen wasser geschechent
    1573 NÖsterr./ÖW. VII 851
unter Ausschluss der Schreibform(en):