Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinfuhre

Hinfuhre

Fuhrfron außerhalb des Gutsbereiches, im Gegensatz zu Rückfuhre
  • muß [der Untertan] auf seine ... diensttage für die rückfuhre eben so viel, als für die hinfuhre, abgeschrieben werden
    1794 PreußALR. II 7 § 408
unter Ausschluss der Schreibform(en):