Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hingabe

Hingabe

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
  • veräußerung der vermachten sache ..., selbst diejenige, welche durch hingabe auf wiederkauf oder durch tausch geschieht gilt für widerruf des vermächtnisses
    BadLR. 1809 Satz 1038
  • als veräußerung des staatsguts ist anzusehen ... hingabe durch einen vergleich gegen annahme einer summe geldes
    1818 Bayern/QStaatsR. 70
II
  • eine vernünftig berechnete und wirksam gewesene hingabe der zu grund gegangenen sachen für rettung der übrigen
    BadLR. 1809 Satz 1381b
III wohl nicht wie Morgengabe (gegen SchwäbWB. VI 2180)
  • were ..., das ein [Ehegatte] von [!] dem anndern stuͤrbe, unnd sich das annder wider verenndert, wollt es dem anndern ein freundschafft thun, mit ainer morgengaab; thuett es das an der hingaab ... das hat es wol krafft unnd macht
    16. Jh. Fischer,Erbf. II 198