hingeben, hingegeben
hingeben, hingegeben
jemandem etwas in Gewähr, Besitz geben
bei Veräußerung von der Verfügung, die in der Übertragung eines Rechts besteht
allgemein
von der Übereignung bei Bar- oder Kreditkauf, dann: verkaufen
von der Übereignung bei Versteigerung und Pfandverkauf
insbesondere von der (gerichtlichen) Gabe bei Veräußerung von Liegenschaften und liegenschaftsähnlichen Rechten (auch Eigenleuten)
von der Übergabe eines Pfandes
von der Erteilung einer Leihe
von Vergabung von Todes wegen und letztwilliger Verfügung
bei Verlagsvertrag
von der Arre (III) beim Eheversprechen
von gerichtlicher Aberkennung der Gewähr (II 3)
von Aufopferung eigener Sachen für fremde
von Überantwortung eines Gebiets, insbesondere einer Stadt
übertragen
von Verlobung oder Verheiratung (eines Kindes)
den Zeitpunkt der Hochzeitsfeier mit dem Wirt vereinbaren, auch verbunden mit dem Hochzeitsantrinken
von der Angabe des Kindesvaters durch uneheliche Mutter
(eine Grafschaft) hingeben: (einen Grafen) wählen
(zur Folterung) freigeben