Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hingeberin
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Hingabetag
Hingebde
Hingebe
hingeben
Hingeber
Hingeberin
I
Verkäuferin
- um 1430 RottweilHGO.(Irtenkauf) XI 8
- den schuldnern vnschedlich an iren schulden die der hingeber oder hingeberin vf den tag des hingebens schuldig gewesen istum 1430 RottweilHGO.(Irtenkauf) XI 8
II
die unter Eid verpfändete Gegenstände veräußert
vgl.
Hingebweib,
Käuflin
- was [der Verkäufer bei der Versteigerung] mit sygel und schreiben dem richter dem ambtman der hingeberin ... darauf gangen ist1457 MittSalzbLk. 14, 2 (1874) 93
- es sol ... kein hingeberin kainerlay newe noch kunst veilhaben16. Jh. SalzbMarktO. 400
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