Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinlassen
Artikel davor:
Hinkelmannsbier
Hinkelstein
Hinkelzehnt
hinken
hinkommen
Hinkommung
hinlangen
hinlänglich
Hinlänglichkeit
Hinlaß
transitiv:- 1 zu Leihe oder Bestand (IV) geben
- a allgemein
- b bewegliche Sachen
- c unbewegliche Sachen, Rechte
- d insbesondere ein Gericht oder Amt
- e im Bergrecht ein Lehen (I 3) odere eine Lehnschaft (V 1), ein 1Gedinge (III 7 b) und anderes überlassen
- f überhaupt einen Werkvertrag abschließen
- 2 kaufweise überlassen
- -- akkordweise (insbesondere eine Summe Geldes) überlassen
- 3 insbesondere als Zugabe beim Kauf überlassen
II von Personen:
- 1 jemanden entkommen lassen
- 2 jemanden mit einer Arbeit beauftragen
- 3 jemanden mit einem Amt beauftragen? (aber richtig wohl zu heimlassen (I))
- 4 ein Kind jemandem zur Ausbildung geben
III übertragen
IV substantivierter Infinitiv
Artikel danach:
Hinlasser
Hinlaßhaus
hinlässig
hinlässigerweise
Hinlässigkeit
Hinlassung
hinlaufen
Hinläufer
Hinläuten