Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinlehenbar?

hinlehenbar?

irgendwohin lehensrührig
  • ob [die Teiche] freyeigen, oder aber anderwärts hinlehen, oder dienstbar seynd
    1752 Greneck Anh. 5 [hierher? oder zu lesen: anderwärtshin lehenbar?]