Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinleiher
Artikel davor:
hinlaufen
Hinläufer
Hinläuten
Hinlegde
hinlegen
Hinleger
Hinlegung
Hinlehen
hinlehenbar?
hinleihen
Hinleiher
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
allgemein
- der entlehner [soll] ... das gelihen gut dem hinleiher ...getreülich einantwortenNürnbRef. 1564 XIV 3Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- ohne des hinleihers wissen vnd willen1603/05 HambGO. II 2 Art. 2Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der hinleichner [will] das gut zuruck nehmen1711 ZSchweizR.2 10 (1891) 159
II
von Handlehen (I)
- der hinlicher solcher gemeinen handlächen1697 Niedersimmental 149Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
III
von Darlehen
- 1518 Brinckmeier I 990
Faksimile (ca. 155 KB)
- durch den hinleiher [wirdet gleich anfangs das jnteresse von ain summa gelts innerhalb behalten]1573 TirolPolO. 1573 Bl. 20vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
IV
Vermieter, Verpächter
- der der bestanden hat, [mag] clagen wo im verbotten wirt zu wonen im hauß vom hinleyher1436 (ed. 1516) Klagsp.(Brant) Bl. 79Faksimile - in DRQEdit
- daß ein hinlieher ... nicht liehen wölte1770 SaanenLschStat. 424Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- dem hinlieheren den zins ... bar zu zahlenoJ. SaanenLschStat. 425Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Artikel danach:
Hinleihung
Hinleihungskontrakt
hinloben
hinmachen
hinmahnen
hinmessen
(hinn)
Hinnchen
hinnehmen