Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinmahnen

hinmahnen

jemanden mahnen, an einen bestimten Ort zu kommen
  • [Verpflichtung, zum Einlager] eynczureitten ... yn eines erbern mannes haus, wo wir von in [den Gläubigern] hyngemant werden
    1399 BrüxStB. 61