Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinräumen

hinräumen

wegschaffen, aus dem Wege räumen
  • [wenn nicht ausreichend gegen Zauberei eingeschritten wird] stehet ... dise gefahr darauff, daß nicht das volck beides oberkeit vnd zauberer steinige vnnd hin raume 
    1591 Fischart,Daem. 201b