Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinreichen

hinreichen

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übertragen intransitiv (für etwas) genügen 
  • 1775 Adelung II 1186
  • sind diese [eltern] verschiedener meynung, so ist die einwilligung des vaters hinreichend 
    BadLR. 1809 Satz 148
  • sofern das übrige vermögen des beschenkten ehegatten nicht hinreicht 
    BadLR. 1809 Satz 952
  • 1811 ÖstABGB. §§ 801, 810
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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