Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinreichen
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übertragen intransitiv (für etwas) genügen
- 1775 Adelung II 1186
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- sind diese [eltern] verschiedener meynung, so ist die einwilligung des vaters hinreichendBadLR. 1809 Satz 148Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- sofern das übrige vermögen des beschenkten ehegatten nicht hinreichtBadLR. 1809 Satz 952Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 1811 ÖstABGB. §§ 801, 810