Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinsicht
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übertragen: Bezug, Rücksicht
- 1775 Adelung II 1187
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- sind mehrere benannte und samtverbindliche gesellschafter vorhanden, so ist die gesellschaft ... zugleich eine offene gesellschaft in hinsicht auf sieBadLR. 1809 Anh. Satz 24Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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