Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinterbeutel

Hinterbeutel

heimlich, betrügerisch zurückgelegtes Geld
  • die kinder, sobald sie die schule verlassen, zum handel angehalten, machen sich gar bald einen hinterbeutel, d.i. sie betrügen die eltern
    oJ. Schmid,SchwäbWB. 279