Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinterfällig
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Hinterbruch
Hinterbund
Hinterbürger
(Hinterdammgeld)
Hinterdegen
hinterfahren
Hinterfall
hinterfallen
Hinterfallgeld
I an den Leiheherrn zurückfallend
II mangels Nachkommen des Verstorbenen an die nächsten Verwandten (der Herkunftseite) zurückfallend
III nach Tod des Leibzüchters an die Erben zurückfallend
V rückständig
VI verbrauchbar (von Sachen)? Haltaus 913, aber der Beleg (1555 WürtLR. IV 1, 1) wohl zu hinterfällig (III) gehörig