hintergehen
hintergehen
I
rückgängig machen, zurücktreten
II
betrügen
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J. ..., M. ... verkaufen ... frey, vngedrengt, nit geuarlich hindergangen ... ihr frey, aigen gütel1497 Indersdorf II 210 (nr. 1673) Faksimile
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fallere hintergehen betriegen1550 Schöpper,Syn. 16
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wann man betrüglicher weiss die wahrheit verändert, damit man jemand hindergehen könne1709 Mutach 166 Faksimile
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hintergehen, betriegen, bescheissen1711 Rädlein 484 Faksimile
- 1771 Hafner,Schr. III 159
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wer listigerweise vorgibt, daß er verträge zu schließen fähig sei, und dadurch einen andern, der darüber nicht leicht erkundigung einholen konnte, hintergeht, ist zur genugtuung verpflichtet1811 ÖstABGB. § 866 Faksimile (Abschnittsbeginn)
III
jemandes Entscheidung anrufen, ihn als Schiedsmann anerkennen
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darumb wir hindergangen haben und beliben sein bey den ... stetten des landes ze Öesterreich, als die hindergengbriefe lauttent1406 DiplPortusn. 153
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sein wir hindergangen umb solh sprich und vordrung, so die obgenant ... hinz uns habent1418 MittSalzbLk. 44 (1904) 221
- DWB. IV 2 Sp. 1502 Faksimile
III –
reflexiv
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ward auch der krieg ... verricht, dess sich beder teil mit eid hinder tädingsleut hindergiengen16. Jh. SchwäbWB. III 1659 Faksimile