Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hintergehung
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I
übertragen: Umgehung (einer Vorschrift)
- zur hintergehung der friderizianischen und lotharischen verordnung18. Jh. Weber,Lehnr. IV 502
II
Betrug, lateinisch stellionatus
- das ganze geschaͤft auf eine hintergehung und menschenkauferey hinauslaͤuft1802 v.Berg,PolR. II 54Faksimile - in Google Books
- in bürgerlichen sachen hat persönlicher verhaft statt im fall einer hintergehungBadLR. 1809 Satz 2059 (S. 548)Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte