Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hintergericht

Hintergericht

vom Herrschaftssitz aus entfernter gelegener Teil eines Gerichtsbezirks?
  • er [bisheriger Gerichtsherr] wolt seinen zentgraven selbst behalten und sonst alle gerechtigkeit, die er hett in dem hindergericht 
    1576 WürzbZ. I 1 S. 392
  • WürzbZ. II 142