Hintergericht
Hintergericht
vom Herrschaftssitz aus entfernter gelegener Teil eines Gerichtsbezirks?
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er [bisheriger Gerichtsherr] wolt seinen zentgraven selbst behalten und sonst alle gerechtigkeit, die er hett in dem hindergericht1576 WürzbZ. I 1 S. 392 Faksimile
- WürzbZ. II 142