Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinterhaltung

Hinterhaltung

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Zuückhaltung
  • welcher gestaldt die sehr nachläßige einbringung vnd woll gar hinterhaltung des geringen schul-geldes ... geendert werden könne
    1650 MittSchulg. 1 (1891) 156
  • all ihr habendes gut ihren glaubigern ohn einige gefährliche hinterhaltung würklich übergeben
    ÖstExekO.1655 S. 302
  • den hrn. geistlichen ... ihre ... zinsen ... abgeben und mit deren hinterhaltung dem staedtchen ... keinen unsegen aufladen
    1698 Seidenberg 175
  • das aindweder bei dem verkaufere ein arglistige hinderhaltung oder bei dem kaufer ein ... vortailische beträngnus bfunden wurd
    17. Jh. ÖW. I 131
unter Ausschluss der Schreibform(en):