Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinterlaß

Hinterlaß

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
hinterlassenes Gut
  • freiheit, dass mit ihrem [der Prediger] armen hinterlass nicht nach gemeiner landesordenung gehandelt [werde]
    1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 414
  • Glarus/SchweizId. III 1393 [urkundlich?]