Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinterlassenschaft

Hinterlassenschaft

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Vermögen eines Weggezogenen oder Verstorbenen
bdv.: Hinterschaft
  • [des Landes Verwiesene] megen umb ir gut oder hinderlassenschaft nicht clagen ohne sonderes erlauben der obrikayt
    1577 WürtLändlRQ. I 694
  • erben ... des verstorbnen Caspars hinderlassenschaft 
    1609 Blumenegg 109
  • des ... grafen ... bruͤder ... begehrten die hinterlassenschafft 
    1670 Abele,Unordn. II 4
  • nachdem ... die schuldforderer von der hinterlassenschafft ... befriedigt worden
    1689 Valvasor,Krain II 341
  • sollen solche kinder des erstverstorbenen von der hinterlassenschaft des andern den gleichen theil beziechen mögen
    1761 EngelbergThalr. 149
  • hinterlassenschaft von irem manne
    1800 v.Kleist(E.Schmidt) I 65
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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