Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinterletzig
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Hinterlegung
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hinterletzig
nicht gedeihend, in schlechtem Zustand; hinterletzig werden in Nort geraten ("zurück" kommen)
- [wir sind mit Gültfrüchten so beschwert, daß] wir, bis wir auch den grossen fruchtzehenden raichen, oft hünderlittig werden und zu unsern haushaltungen früchten kaufen müessen1607 SchwäbWB. III 1661Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)