Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hintersäßig
Artikel davor:
Hintersassengut
Hintersassenrecht
Hintersassenrodel
Hintersassenschule
Hintersassenweib
Hintersässer
Hintersässergut
Hintersäßgeld
hintersaßhaftig
Hintersaßhuhn
hintersäßig
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wie hintersaßhaftig
vgl.
hintersätzig
- [wenn leibherrliche Abgaben verdinglicht waren] "wurde von stürberen oder gelegentlich von hindersässigen Gütern gesprochen"1531 Gmür,ZehntBern 4
- soldaten, die in garnisonen heurathen, ohne irgendwo buͤrgerlich oder hintersaͤssig angenommen zu seinKurBadRegBl. 1 (1803) nr. 19 S. 8