Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hintersassenrecht
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Hintersassenrecht
- soll einer, so des hindersessenrechts begert, 30 gl., des burgerrechtens 50 gl. ... bezalen1612 BremgartenStR. 132Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- das burger-old hindersäßenrecht1744 GasterLsch. 470Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- derselbe seye ... aufgefordert ... sich bey der gemeinde um das hintersässrecht zu melden1801 SchweizArchVk. 37 (1939/40) 183