Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinterschlag
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Hinterschlagen
I
Fehlbetrag, Abgang
- allenfals sich ein anffal ereignete, ... so solle das weib, gleichwie solches vom vorschlag nur den dritten theil zugemässen hat, auch nur den dritten theil des hinderschlags ... zu bezalen schuldig sein1523 Sankt Gallen/GrW. VI 366Faksimile (ca. 269 KB)
- also dass dieselbig huszfrow so grosze schuld ...trüge ... es auch billig wäre, von irem gut [bei Eheauflösung] etwasz gegeben an solichem hinderschlag1632 Huber,PrivR. IV 460
- weilen aber dadurch järlich das ausgeben wegen der almend weit mehr ist als das einnehmen, als haben die kilcher disem hinderschlag zu steuren ein auflag gemacht1740 ZSchweizR. 10 (1862) RQ. 195Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- SchweizId. IX 236
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II
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