Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinterschlagen/Hinterschlagen
Artikel davor:
Hintersässung
hintersäßweise
Hintersättler
Hintersättlervertrag
Hintersatz
hintersätzig
Hintersatzung
Hinterschaft
hinterschlächtig
Hinterschlag
hinterschlagen
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I
zerschlagen
- welcher unser stattbrunnen nachts oder tags ... verpricht, hinderschlecht oder verunreinigt1520 FreiburgStR. V 13Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
II
hinterrücks überfallen
- wie die von A. uss ir statt wurden gezökt ... und do von eim volk hinderslagen wurden1445 SchweizId. IX 462Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
III
(insbesondere Vieh) rauben
- do koment des herzogen volk ... und hinderschluogen ainen grozen roub und triben in enwegoJ. SchweizId. IX 462Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
IV 1
unterschlagen
- [den von einer Erbschaft zu entrichtenden Abzug] soll man, damit er nicht etwann in vergessenheit komme und hinderschlagen werden könne, gleich angehnds ... einfordern1699 SchweizId. IX 461Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
IV 2
(Geld) einbüßen, auf etwas verwenden
- 1 pfd heller schlug die zunft hinder uff die vassnacht1489 SchweizId. IX 462Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
IV 3
(ein Geschäft) zurückstellen, vernachlässigen
- die ernstliche ... geschäft hinderschlagen habend und disem [Schachspiel] allein obgelägen sind16. Jh. SchweizId. IX 460Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
IV 4
(jemandem) etwas vorenthalten
Hinterschlagen
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heimtückisches Schlagen
- SchweizId. IX 462
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