Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hintersessig

hintersessig

säumig
  • würde aber personen ... fürgebotten und ... die antworter an gerichte nicht erscheinen und hindersessig werden wol[lt]en, das mogen sie thun und sulchen hinderses dem gerichte büßen
    1466 Wertheim 29
unter Ausschluss der Schreibform(en):