Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinterstätlich

hinterstätlich

, hinterstetlich

rückständig
  • doͤ ist eyner hynderstedelig bleben wurden ... mit syme voidgeilde unde syme hern nicht bracht syne gerechtigkeid, alzo er von rechte solde
    1428 BürgelUB. 381
unter Ausschluss der Schreibform(en):