Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinterstehen
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hintersprechen
Hintersprecher
Hinterstand
hinterständig
Hinterständner
hinterstätlich
Hinterstattung
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I
sich einer Sache unterziehen, anmaßen
II
reflexiv: wie unterstehen, sich anmaßen
- Schmeller2 II 714
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III
zurückstehen, zurücktreten
- dar midde sullen sy eres rechten nyt hinderstaen15. Jh. Soest-SiegenSchSpr. IV 61
- SchweizId. XI 701
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IV
als Rückstand gebühren
- was dem gesinde und tagloͤhnern, so bey dem verstorbenen in dienst und brod gewesen, noch hinterstehet1661 WursterLR. 74Faksimile - in Google Books
- hinterstehen, ausstehen1711 Rädlein 485Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)