Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinterstellig
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übertragen: was im Hintergrund istI zurückbleibend, (noch) unerledigt
II in den Hintergrund gedrängt, rückgängig, kraftlos
III verheimlicht
IV rückständig, besonders von Leistungen
V säumig, in Verzug, von Personen
VI (irgendwo) hinterlegt
VII heimtückisch
VIII in Verbindung mit Verben
- 1 hinterstellig (IV) befinden
- 2 hinterstellig (III) behalten, verheimlichen
- 3 hinterstellig bleiben
- a hinterstellig (I) bleiben
- b hinterstellig (IV) bleiben
- 4 hinterstellig (I) lassen
- 5 hinterstellig (II) machen
- a
- b etwas rückgängig machen
- c von einem Rechtsgeschäft zurücktreten
- d verhindern
- e schädigen
- f vom Erscheinen abhalten
- 6 hinterstellig sein
- a hinterstellig (IV) sein
- b hinterstellig (V) sein
- 7 hinterstellig verbleiben verhindert werden
- 8 hinterstellig werden
- a hinterstellig (V) werden
- b hinterstellig (II) werden, geschädigt werden