Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hintersteuer
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Ablösung der Heerfahrtspflicht des Lehnsmannes
vgl.
Heersteuer (I 2)
- ob der man zwene herren hat oder me die im dez riches dienest gebietent ... er sol mit dem varen der im von erst gebot und den andren allen hinder stvͥre gebenum 1275 Schwsp.(L.) Lehnr. Art. 83Faksimile (ca. 228 KB)