Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hintertreiben

hintertreiben

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abwehren, zunichte machen, aufheben
  • desselben gegentheyls vorhabenn ... zu hindertreiben und abzuleinen
    1536 Gobler,GerProz. III 124a
  • ist den ... kindern von rechts ... wegen zugelassen, das testament zu hintertreiben und umzustossen
    1550 Walther,Tract. II Kap. 12
  • ob ein kauff, der richtigk inn die gerichtsbucher vorschriben, könne hindertrieben werden
    1579 Wittenberg/Stobbe,Beitr. 132
  • weil ihme ein ... rechts-handel von dem oesterreichischen cantzler ... hintertrieben worden
    1737 Fuhrmann,Öst. II 310
  • tausch, um das zugrecht zu hintertreiben, gemacht
    1785 ZSchweizR.2 27 (1908) 227
unter Ausschluss der Schreibform(en):