Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hintertritt
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vgl.
Hintergang (II 2)
- 1491 Haltaus 919
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- die vom Lauben haben vahst dieselbige meynung gesaget, doch etzlich mol hyndertriet gebeten, die von D. vnd L. haben die sache sehr vor gut angesehen1514 GörlitzRatsAnn. I/II 354Faksimile - in Google Books