Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinterziehen
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I 1
zurückziehen, hintertreiben, widerrufen
- der vertrag ... könnte ... nicht hinterzogen noch vernichtet werden1577/83 LünebRef. 702Faksimile - in Google Books
- damit den diser kouff an keinen stucken könte oder möchte hinderzogen, widerruft oder bekränckt werden1758 Haltaus 919Faksimile - in Google Books
- die einmahl geschehene wahl hinterziehen1758 Haltaus 919Faksimile - in Google Books
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substantiviert: Widerruf
I 2
verzögern, hinhalten
I 3
unterschlagen, für sich behalten
II 1
(ver-)hindern
- man sal nimant hinderziehen an siner meisterschaft ader an werter ampt1417 Eckert,MainzSchiffer. 110
II 2
in den Rücken fallen
- da hetten die von R. ain tor aufgeworfen und hinderzugen die ritter und knecht und fachten mit in14. Jh. AugsbChr. II 42Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die feindt in großer stille hinderziehenoJ. ZimmernChr. I 36
III 1
verweigern, abschlagen
- wer sich hindirzůge die selben briffe zů gebin [lateinisch: quicumque vero literas huiusmodi dare renuerit]um 1360 GoldBulle 112
III 2
sich befreien, losmachen, ausnehmen
- by erforschung einer malefitzischen person söllen ... alle geschwornen ... persönlich erschynen ... und sich keineswegs davon usseren noch hinderziechen [französischer Text: exempter]1616 WaadtStat. 388Faksimile (ca. 244 KB)
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Hintransport
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