Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hintratte
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im Unterschied zu Hertratte
vgl.
Herwechsel
- der betraßirte siehet in allen fallen auf seinen trassirer, welcher gehalten ist und bleibet, vor seine hin- und her-tratten zu respondiren1742 Siegel,CJCamb. II 330Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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