Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinumgeben
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Hintransport
Hintratte
hintreiben
Hintritt
hintun
Hintuung
hinüberfallen
hinüberhängen
hinüberlassen
hinüberragen
hinumgeben
hingeben, aushändigen
vgl.
hinumlassen
- [soll] sollicher [Strafdukaten] dem belaidigten ... hinumbgegeben werden16. Jh. ÖW. VI 26Faksimile (ca. 49 KB)
- daß ... herr von St. ... denen herrn Jesuitern nach den guet U. von disen ... den markt W. all und jeder zeit in bestant verlassenen burkfridt ain orth desselben hinumb geben haben, doch auß keiner schuldigkeit, sondern solche hinumbgebung ist ... frei willkierlich ... beschechen17. Jh. ÖW. VI 184Faksimile (ca. 54 KB)