Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinumgebung
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hinüberfallen
hinüberhängen
hinüberlassen
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Hinumgebung
Abtretung, Übergabe
- daß ... herr von St. ... denen herrn Jesuitern nach den guet U. von disen ... den markt W. all und jeder zeit in bestant verlassenen burkfridt ain orth desselben hinumb geben haben, doch auß keiner schuldigkeit, sondern solche hinumbgebung ist ... frei willkierlich ... beschechen17. Jh. ÖW. VI 184Faksimile (ca. 54 KB)