Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinumsehen
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hintun
Hintuung
hinüberfallen
hinüberhängen
hinüberlassen
hinüberragen
hinumgeben
Hinumgebung
hinumlassen
hinumleihen
hinumsehen
absehen von, verzichten
- ob der G. zwischen hie und dez turners einen übrigen knecht halten und darumb gerügt würde, [ist] mit der rüge hinumb ze sehen1482 NürnbRatsverl. I 37