Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinunterdrückung

Hinunterdrückung

  • wann der einte theil [der Verlobten bei der Eheschließung] das ja-wort nicht von sich geben will, solches durch ein stadt-knecht mit hinuntertruckung desselben haupts als ein zeichen der bejahung oder in ander weg verrichtet wird
    1727 Leu,EidgR. I 325
  • Huber,PrivR. IV 325
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