Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinunterdrückung
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Hinunterdrückung
- wann der einte theil [der Verlobten bei der Eheschließung] das ja-wort nicht von sich geben will, solches durch ein stadt-knecht mit hinuntertruckung desselben haupts als ein zeichen der bejahung oder in ander weg verrichtet wird1727 Leu,EidgR. I 325Faksimile - in Google Books
- Huber,PrivR. IV 325