Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinunterlassen
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hinumverkaufen
Hinundherverkäufer
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Hinunterdrückung
Hinunterlassen
- die umbeständt so den diebstall beschwären, seyndt ... wann der diebstall ... mit einsteigen, oder hinunter lassen ... beschehenNÖLGO. 1656 II 84 § 6Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)