Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinverlegen
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hinumlassen
hinumleihen
hinumsehen
hinumverkaufen
Hinundherverkäufer
Hinundherzieher
Hinundherziehung
Hinunterdrückung
Hinunterlassen
hinverlegen
wie hinterlegen (I)
- wann ... ein hinverlegt haab und guet aus ... unverweißlichen ursachen verderbt, so ist der behalter ainige antwort zu geben nit schuldig1573 NÖLTfl. II 22 § 22