Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinverweisung
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Hinundherzieher
Hinundherziehung
Hinunterdrückung
Hinunterlassen
hinverlegen
hinverleihen
Hinverweisung
Verweisung einer Angelegenheit an eine bestimmte Behörde (Gericht)
- ist in vorerwähnten streitsache beim hofrath mit hinverweisung des mit aufgeweckten beim kaiserlichen kammergericht sub restitutorio befangenen jurisdictionsstreites in vorhandenem falle die hofraͤthliche gerichtbarkeit fuͤr gegruͤndet erklaͤret worden1796 Bewer,Samml. II 9