Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinverweisung

Hinverweisung

Verweisung einer Angelegenheit an eine bestimmte Behörde (Gericht)
  • ist in vorerwähnten streitsache beim hofrath mit hinverweisung des mit aufgeweckten beim kaiserlichen kammergericht sub restitutorio befangenen jurisdictionsstreites in vorhandenem falle die hofraͤthliche gerichtbarkeit fuͤr gegruͤndet erklaͤret worden
    1796 Bewer,Samml. II 9