Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinwegbesolden
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hinwegbesolden
- etliche [Räuber] werden hinwegbesoldet: ward mit etlichen dahin gehandelt, daß sie ein gewisses stuck gelds nahmen ... und aus dem land wiechen1668 Fugger,Ehrensp. 738Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg