Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinwegerkennen
Artikel davor:
Hinunterdrückung
Hinunterlassen
hinverlegen
hinverleihen
Hinverweisung
hinvogten
hinvorgehen
hinwegbesolden
hinwegbieten
hinwegdingen
hinwegerkennen
[ein Gut] aberkennen
- von den gründten ... hinwekh erkhenndt worden1587 ArchKärnten 43/44 (1955) 193